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By Rudolf Bussert

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Das BGB teilt die Sachen nach der Beweglichkeit ein, in bewegliche und unbewegliche. Die u n b ewe 9 lie hen Sac hen bezeichnet das Gesetz als G run d s tile k e. Das sind umgrenzte, im Grundbuch eingetragene Teile der Erdoberfliiche. Zu dies en gehoren die wesentlichen Bestandteile, die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen (§ 94 BGB). Den Grundstiicken sind das Erbbaurecht (§ 11 ErbbRVO) und das Wohnungseigentum (§§ 1,3, 7 WEG) rechtlich gleichgestellt. B ewe 9 lie h e Sac hen im Sinne des Gesetzes sind sonach Sachen, die weder Grundstiicke noch Grundstiicksbestandteile sind.

Ein Aufenthalt von sogleich nur begrenzter Dauer bewirkt keine Wohnsitzbegrundung. Studenten pflegen ihren Aufenthalt am Studienort von vornherein auf eine mehr oder minder bestimmte Semesterzahl beschranken zu wollen. Sie begrunden deshalb am Studienort keinen Wohnsitz. Trotzdem konnen sie aber an ihrem Aufenthaltsort verklagt werden, weil "der Aufenthalt nach der Natur der Verhaltnisse auf einen Aufenthalt von langerer Dauer hinweist" (§ 20 ZPO). Das Gesetz fUhrt hierfiir als weitere Beispiele an: Hausgehilfen, Arbeiter, Gewerbegehilfen, SchUler, Auszubildende.

Dieses Ergebnis ist aber nicht moglich, wenn das Kind tot geboren wird, wei! es nie die Rechtsfahigkeit erlangt hat und damit nicht erben konnte. Eine parallele Regelung finden wir im § 844 BGB. Dort ist demjenigen, der durch Totung seines unterhaltspflichtigen Ernahrers den Unterhalt verloren hat, ein Schadensersatz gegen den Tater zugebilligt. " Zur Wahrung der kiinftigen Rechte der Leibesfrucht kann u. U. ein Pfleger bestellt werden (§ 1912 BGB). b) Begriff der Rechtsfiihigkeit Die Rechtsfiihigkeit ist die Fiihigkeit, Triiger von Rechten und Pflichten zu sein.

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