By Heinz Meilicke (auth.)
Read or Download Beiträge zum Zivil-, Steuer- und Unternehmensrecht: Festschrift für Heinz Meilicke PDF
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22 Siehe auch Lutter in Festschr. f. Harry Westermann S. 363/364. 24 Riicklagenbildung bei Gewinnabfiihrungsvertragen kannte Gewinnabfiihrungsvertrag mit Riicklagenbildung. Der Schutz der Aktioniire beider Untemehmen ist daher ein "rechtlich (noch) zu bewaltigendes Problem" 23,wobei ein sachgerechtes Ergebnis nur durch Abwagung der Interessen aller Beteiligten gefunden werden kann24• Die Schliisselstellung bei der BewaItigung des Problems nimmt § 58 Abs. 2 ein, und zwar seine Anwendung sowohl bei der Tochter- als auch bei der Obergesellschaft.
Co. betriebene Unternehmen in die Kapitalgesellschaft als Sacheinlage eingebracht werden solI. b) Steuerrecht Steuerrechtlich ist die Einbringung eines Handelsgeschiiftes einer GmbH &. Co. in eine Kapitalgesellschaft ohne Gewinnrealisierung nur nach MaBgabe des § 20 UmwStG moglich. Gehort zu dem eingebrachten Betriebsvermogen Grundbesitz, so unterliegt der Einbringungsvorgang der Grunderwerbsteuer. Ferner entsteht Gesellschaftsteuer in Hohe von 1% der Gegenleistung, also yom gemeinen Wert des iibernommenen Betriebsvermogens.
IT 1968, S. 152 j BStBl. IT 1976, S. 188 j BStBl. IT 1980, S. 119 j vgl. auch 1. Schmidt, EStG, 3. , Miinchen 1984, § 15 Anm. 114. 11 So schon Thiel, WPg 1966, S. 43ff. , S. 67. -H. Hennerkes und M. K. Binz bbJ Gewinnrealisierung wegen BetriebsverauBerung oder Betriebsaufgabe? Sieht der Gesellschaftsvertrag vor, daB die ausscheidenden Gesellschafter ein Abfindungsguthaben nicht erhalten, oder verzichten die ausscheidenden Gesellschafter bei ihrem Ausscheiden auf das ihnen kraft Gesetzes oder Gesellschaftsvertrags zustehende Abfindungsguthaben gegentiber der Kommanditgesellschaft und ihren Mitgesellschaftern, so kommt weder die Annahme einer BetriebsverauBerung i.